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EU-Gericht erklärt Netflix-Klage in Sachen Filmförderung für unzulässig

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage von Netflix als nicht zulässig erklärt. Das Unternehmen hatte sich gegen eine Neuregelung der Filmförderung gewehrt, nach der auch Videodienste ohne Sitz in Deutschland in die Filmförderung einzahlen müssen.

16.05.2018 13:13
In Luxemburg entschieden: Netflix muss für deutsche Filmförderung zahlen
In Luxemburg entschieden: Netflix muss für deutsche Filmförderung zahlen

Der Streamingdienst Netflix ist mit einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung gescheitert. Das Unternehmen wollte sich gegen eine Neuregelung der Filmförderung wehren, wonach auch Videodienste ohne Sitz in Deutschland in die Filmförderung einzahlen müssen. Das Gericht lehnte die Klage als unzulässig ab, prüfte jedoch nicht, ob sie begründet ist.

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