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Kino

Vertragliche Regelung zur Erlösbeteiligung

Mit einem Ergänzungstarifvertrag zur Erlösbeteiligung bei Kinofilmen sollen künftig die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern und ausübenden Künstlern aus § 32a I UrhG auf Erlösbeteiligung und den darüber hinausgehenden Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung geregelt werden. Unterzeichnet wurde das Dokument von Vertretern der Produzentenallianz, des BFFS und ver.di.

Marc Mensch21.05.2013 10:08
Mathias Schwarz führte die Verhandlungen auf Seiten der Produzentenallianz
Mathias Schwarz führte die Verhandlungen auf Seiten der Produzentenallianz

Mit einem Ergänzungstarifvertrag zur Erlösbeteiligung bei Kinofilmen sollen künftig die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern und ausübenden Künstlern aus § 32a I UrhG auf Erlösbeteiligung und den darüber hinausgehenden Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung geregelt werden. Unterzeichnet wurde das Dokument von Vertretern der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen...

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