Vertragliche Regelung zur Erlösbeteiligung
Mit einem Ergänzungstarifvertrag zur Erlösbeteiligung bei Kinofilmen sollen künftig die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern und ausübenden Künstlern aus § 32a I UrhG auf Erlösbeteiligung und den darüber hinausgehenden Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung geregelt werden. Unterzeichnet wurde das Dokument von Vertretern der Produzentenallianz, des BFFS und ver.di.
Mit einem Ergänzungstarifvertrag zur Erlösbeteiligung bei Kinofilmen sollen künftig die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern und ausübenden Künstlern aus § 32a I UrhG auf Erlösbeteiligung und den darüber hinausgehenden Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung geregelt werden. Unterzeichnet wurde das Dokument von Vertretern der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen...