Pornostreit: Hornauer und SPD einigen sich
Die SPD darf ein Pornovideo, das von dem neuen Eigentümer des Ballungsraumsenders B.TV, Thomas Hornauer, gedreht wurde und ihn auch als Akteur zeigt, nicht mehr vorführen.
Die SPD darf ein Pornovideo, das von dem neuen Eigentümer des Ballungsraumsenders B.TV, Thomas Hornauer, gedreht wurde und ihn auch als Akteur zeigt, nicht mehr vorführen. Auf diesen Vorschlag der 17. Zivilkammer des Landgerichtes Stuttgart einigten sich jetzt beide Parteien. Das Video war auf Betreiben der SPD im baden-württembergischen Landtag abgespielt worden, wogegen Hornauer anschließend Anzeige erstattet hat. Während die SPD die Vorführung des Videos mit einem öffentlichen Interesse begründete, sahen Hornauers Anwälte darin eine Verletzung der Persönlichkeits- und Urheberrechte. Letztlich sei das Gericht einem dpa-Bericht zufolge aber der Ansicht des SPD-Anwaltes Frieder Birzele gefolgt, wonach Hornauer eine Person der Zeitgeschichte sei und deshalb "ausnahmsweise kein Recht am eigenen Bild" habe. Allerdings hätte die Sequenz, die Hornauer als Akteur zeigt, nicht vorgespielt werden dürfen. Das Band liegt bei Gericht und könnte nach dpa-Informationen bei der Strafanzeige Hornauers gegen die SPD wegen Diebstahls und Hehlerei eine Rolle spielen. Deren Eingang wurde zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt.