17 Monate Gefängnis für Martin Semmelrogge
Nachdem Schauspieler Martin Semmelrogge bereits am Rosenmontag vom Amtsgericht Tiergarten wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein zu einer Gefängnissstrafe von zehn Monaten verurteilt worden war, verurteilte ein Gericht in Bad Berleburg den 48-Jährigen heute wegen des gleichen Delikts ebenfalls zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung.
Nachdem Schauspieler Martin Semmelrogge bereits am Rosenmontag vom Amtsgericht Tiergarten wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein zu einer Gefängnissstrafe von zehn Monaten verurteilt worden war, verurteilte ein Gericht in Bad Berleburg den 48-Jährigen heute wegen des gleichen Delikts ebenfalls zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Insgesamt muss Semmelrogge, der wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit bereits zu mehreren Bewährungsstrafen verurteilt worden war, einem dpa-Bericht zufolge für 17 Monate ins Gefängnis. Da gegen ihn eine weitere Bewährungsstrafe des Landgerichts Bielefeld vorliegt, könnte sich die Gefängnisstrafe jedoch auch auf zwei Monate ausdehnen.