Gericht stärkt Urheberverbände bei GVR-Verhandlungen
Im Streit um Gemeinsame Vergütungsregeln hat das Landgericht Berlin II klargestellt: Ver.di darf für bestimmte Filmberufe keine GVR verhandeln. Entscheidend sei die Repräsentativität im konkreten Berufsfeld. Das Urteil könnte Signalwirkung für künftige Regelungsprozesse in der Branche haben.
Das Landgericht Berlin II hat in einem Verfahren zwischen dem Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein für die Film- und Fernsehbranche wegweisendes Urteil gefällt. Demnach reicht eine generelle Repräsentativität „für die Filmbranche“ nicht aus, um wirksam Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) im Sinne des § 36 UrhG für ein bestimmtes Berufsfeld zu verhandeln. Entscheidend sei die Repräsentativität im jeweiligen Gewerk – in diesem Fall Synchronregie und Dialogbuch.