BVerwG: Grünes Licht für Pornographie im Pay-TV
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Verbreitung von pornografischen Sendungen im Pay-TV unter bestimmten Bedingungen zugestimmt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Verbreitung von pornografischen Sendungen im Pay-TV unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Wie das BVerwG heute entschied, müsse sichergestellt sein, dass Minderjährige keinen Zugang zu dem Programm haben. Für ein generelles Verbot reiche der pornografische Inhalt nach Ansicht der Richter nicht aus. Der Bezahlfernsehsender Premiere World hatte sich an das BVerwG gewandt, nachdem die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) die Ausstrahlung einger Sendungen unter Berufung auf das rundfunkrechtliche Pornografieverbot untersagt hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätten die Sendungen gegen das "grundsätzliche strafrechtliche Pornografieverbot" verstoßen. Das Ausstrahlen sei jedoch erst dann rundfunkrechtlich unzulässig, wenn Jugendliche unter 18 Jahren Zugang zu den Sendungen erhielten. Das BverwG verwies den Fall nun ans Hamburger Verwaltungsgericht, das klären soll, ob die Verschlüsselung des Premiere-Programms in dieser Hinsicht ausreichenden Schutz bietet.