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Kino

EU-Rat verbietet Tabakwerbung: Kinos vorerst ohne Probleme

Am 2. Dezember hat sich der EU-Ministerrat auf ein weitgehendes Verbot für Tabakwerbung in der Europäischen Union (EU) geeinigt. Die deutschen Kinos sind davon bislang nicht betroffen.

aw06.12.2002 11:23

Vorgesehen ist durch die "Tabakwerberichtlinie" laut einer Brüsseler Mitteilung ein generelles Verbot der Tabakwerbung in der Presse, ferner in Internet und Radio. Ebenfalls soll ab 31. Juli 2005 (bis dahin müssen die EU-Mitglieder die Richtlinie implementiert haben) auch das Sponsoring für Tabakerzeugnisse "für grenzüberschreitende Veranstaltungen oder Aktivitäten" verboten sein. Die Bundesregierung prüft derzeit eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Kinos und ihre Partner, die Werbekunden und Werbemittler, scheinen mit einem blauen Auge davongekommen zu sein. Da nationale Kinovorführungen und der damit verbundene Einsatz von Kinowerbung keine "grenzüberschreitenden Auswirkungen" zeitige, geht Rainer Borgelt, Geschäftsführer des Werbemittlerverbands FDW - Werbung im Kino, nicht davon aus, dass es zu einem Totalwerbeverbot für Tabakwerbung kommen werde. "Bedenklich ist allerdings die im gleichen Zusammenhang beabsichtigte Rats-Empfehlung des EU-Kommissars David Byrne, die wiederum weitergehende Werbeverbote enthält, für die die EU keine Regelungskompetenz besitzt", fügt Borgelt hinzu. In der Tat sieht die aus dem Büro des für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Kommissars Byrne kommunizierte "Empfehlung des Rates zur Verhütung des Tabakkonsums" vor, dass die Mitgliedsstaaten durch "Vorkehrungen" vermeiden sollen, "dass Kinder und Jugendliche durch bestimmte Formen der Werbung und Verkaufsförderung für Tabakerzeugnisse erreicht werden": u.a. durch Reklametafeln und Plakate im Freien sowie eben durch "Nutzung von Kinowerbung".

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