FFA legt Festivalliste vor
Die FFA hat am 10. November die Festivals bekannt gegeben, die im Sinn des Filmförderungsgesetzes (FFG) bei der Referenzfilmförderung berücksichtig werden.
Die FFA hat am 10. November die Festivals bekannt gegeben, die im Sinn des Filmförderungsgesetzes (FFG) bei der Referenzfilmförderung berücksichtigt werden. In der Kategorie Spielfilme benannte der FFA-Verwaltungsrat die internationalen Filmfestivals in Annecy, Karlovy Vary, Locarno, Rotterdam, San Sebastián, Shanghai und Sundance. Im novellierten FFG ist bereits die zusätzliche Punktvergabe für die A-Festivals Berlin, Cannes und Venedig geregelt. Die jetzige Bekanntgabe basiert auf dem im FFG definierten Kriterium, dass Filme, die an Festivals teilnehmen oder ausgezeichnet werden, mit zusätzlichen Referenzförderpunkten bedacht werden. Ein Wettbewerbshauptpreis bei den oben genannten Festivals bringt laut Meldung jeweils 150.000 Referenzpunkte, die Teilnahme jeweils 50.000 Punkte - vorausgesetzt, der Film konnte im Heimatland 50.000 Besucher verbuchen. Darüber hinaus legte die FFA auch die relevanten Festivals für Dokumentarfilme und Kinderfilme fest. Bei Dokumenarfilmen werden die Festivals in Amsterdam (IDFA), Paris (Cinéma du Réel), Toronto (HOTDOCS), Yamagata und Sydney berücksichtigt; bei Kinderfilmen Chicago, Gijon, Toronto (Sprockets), Zlin und Giffoni.