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Fokus Betriebsstätten-Problematik: Eine Lösung ist nicht in Sicht

Ökonomisch sind internationale Koproduktionen bei vielen Projekten unabdingbar. Bei der steuerrechtlichen Behandlung (ausländische Betriebsstätte) verfolgt das Bundesministerium für Finanzen aber einen ganz eigenen Beurteilungsansatz.

uls28.07.2004 13:24
Für die Betroffenen hat der europäische Produzentenverband EMPA einen Petitionsvordruck unter www.e-m-p-a.org ins Internet gestellt
Für die Betroffenen hat der europäische Produzentenverband EMPA einen Petitionsvordruck unter www.e-m-p-a.org ins Internet gestellt

Das BMF unterstellt bei internationalen Koproduktionen grundsätzlich die Begründung von Betriebsstätten in den Koproduktionsländern. Die regionalen Herstellungskosten rechnet das Ministerium jeweils allen Koproduzenten anteilig zu. Im Ergebnis verringert sich der steuerlich relevante Herstellungsaufwand des deutschen Produzenten, obgleich er nach wie vor seinen vollen Budgetanteil tragen muss. Bei einer gemeinsamen Verwertung werden die Auswertungserlöse den ausländischen Koproduzenten entsprechend ihres Anteils an der deutschen Betriebsstätte zugerechnet. Alle Koproduzenten erhalten deutsche Veranlagungsbescheide, die sie zur Abgabe von Steuererklärungen für diese zugerechneten "deutschen" Erlöse und Herstellungskosten verpflichten. Dies stellt die Produktionspartner vor verwaltungstechnische und sprachliche Hindernisse. Vor diesem Hintergrund weigern sich ausländische Produzenten zunehmend, deutsche Partner bei ihren Projekten zuzulassen. Oder sie verlangen weit gehende Freistellungen vom deutschen Partner. Im Ausland existiert eine wie die von Deutschland geforderte und praktizierte Aufteilung der Herstellungskosten und Erlöse nicht. Insofern bleibt auch die Behandlung der aus deutscher Behördensicht im Ausland auf die einzelnen Koproduzenten anzurechnenden Erlöse und Herstellungskosten unsicher.

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