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Kino

Gastbeitrag: Arbeitsverträge nach der Schuldrechtsreform

von Stefan Altenburg, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Rechtsanwaltssozietät Schwarz Kurtze Schniewind Kelwing Wicke (München) Die Filmwirtschaft durchlebt derzeit auch juristisch spannende Zeiten. Bereits am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten, welches ganz erhebliche praktische Auswirkungen auf Arbeitsverträge und damit auch auf Darstellerverträge bei Film und Fernsehen hat.

Stefan Altenburg19.02.2002 11:47
Stefan Altenburg
Stefan Altenburg

Änderungen ergeben sich zunächst im Bereich der Verjährung. Bislang verjährten Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach zwei Jahren. Nunmehr gilt für Vergütungsansprüche die allgemeine Verjährungsfrist, die von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt wurde. In der Praxis wird künftig vor allem Unsicherheit zu der Frage herrschen, wann diese Frist tatsächlich zu laufen beginnt: Nach dem Wortlaut des Gesetzes beginnt sie erst mit dem Schluss des Jahres, "in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt".

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