Branche einigt sich auf Reform der Sperrfristen
Was vormals nur im Wege der Ausnahme möglich war, wird zur Regel: Auf Basis einer branchenweiten Einigung können geförderte deutsche Kinofilme künftig vier Monate nach Kinostart in die weitere Auswertung gehen. Bemerkenswert ist an der Vereinbarung nicht zuletzt die Tatsache, dass sie überhaupt abgeschlossen werden konnte – zumal aus dem Kreis der Unterzeichner selbst noch deutliche Kritik am Ergebnis im Raum steht.
Das Ergebnis an sich mag keine allzu große Revolution sein – primär deswegen, weil die Branchenvereinbarung, die nun unterzeichnet wurde, im Kern kaum über das hinausgeht, was mit verwaltungstechnischem Extraaufwand zumindest in Ausnahmefällen schon zuvor möglich war. Und tatsächlich standen mitunter weitreichendere Vorstellungen hinter den Forderungen, denen im Rahmen der letzten (kleinen) FFG-Novelle mit dem damals neuen § 55a entsprochen wurde: einer Vorschrift, die der Filmbranche die Möglichkeit einräumte, Sperrfristen abweichend von den im FFG zu findenden Vorgaben zu gestalten - über eine Richtlinie des FFA-Verwaltungsrates.