Anzeige
Gestaltungswille

Branche einigt sich auf Reform der Sperrfristen

Was vormals nur im Wege der Ausnahme möglich war, wird zur Regel: Auf Basis einer branchenweiten Einigung können geförderte deutsche Kinofilme künftig vier Monate nach Kinostart in die weitere Auswertung gehen. Bemerkenswert ist an der Vereinbarung nicht zuletzt die Tatsache, dass sie überhaupt abgeschlossen werden konnte – zumal aus dem Kreis der Unterzeichner selbst noch deutliche Kritik am Ergebnis im Raum steht.

Marc Mensch02.05.2023 08:00
Branche einigt sich auf Reform der Sperrfristen
Erwin M. Schmidt (Produzentenverband), Daniela Beaujean (VAUNET), Julia Piaseczny (Sky), Christian Sommer (MPA), Nick Kriegeskotte (Bitkom), Peter Schauerte (VdF), Christine Berg (HDF Kino), Martin Rabanus, Nicole Masters (Tobis Film), Uli Aselmann (Produzentenallianz), Sascha Gottschalck (ProSiebenSat.1), Stephan Birkenholz (FDW), Peter Dinges (FFA), Mathias Schwarz (SKW Schwarz), Saskia Vömel (AG Verleih), Torsten Frehse (Neue Visionen/AG Verleih) und Bettina Bergmann (Bergmann Law) bei der Unterzeichnung der Branchenvereinbarung HDF Kino

Das Ergebnis an sich mag keine allzu große Revolution sein – primär deswegen, weil die Branchenvereinbarung, die nun unterzeichnet wurde, im Kern kaum über das hinausgeht, was mit verwaltungstechnischem Extraaufwand zumindest in Ausnahmefällen schon zuvor möglich war. Und tatsächlich standen mitunter weitreichendere Vorstellungen hinter den Forderungen, denen im Rahmen der letzten (kleinen) FFG-Novelle mit dem damals neuen § 55a entsprochen wurde: einer Vorschrift, die der Filmbranche die Möglichkeit einräumte, Sperrfristen abweichend von den im FFG zu findenden Vorgaben zu gestalten - über eine Richtlinie des FFA-Verwaltungsrates.

Anzeige