Seit dem heutigen 6. Juli gilt in Hessen eine neue Corona-Verordnung, die Erleichterungen für Kinovorführungen mit sich bringt. Zwar bleibt es beim grundsätzlichen Mindestabstand - aber eine noch einschneidendere Regelung wurde entscheidend abgemildert.
Fünf Quadratmeter: So viel (eigener) Platz musste bislang jedem Besucher eines der wiedereröffneten hessischen Kinos im Saal zur Verfügung stehen. Eine Regelung, die sich mitunter noch stärker auf die Kapazitäten auswirkte als der grundsätzliche Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht unter eine Ausnahmeregelung (aktuell gemeinsamer oder ein weiterer Hausstand bzw. Gruppen von maximal zehn Personen) fallen.
Fünf Quadratmeter: So viel (eigener) Platz musste bislang jedem Besucher eines der wiedereröffneten hessischen Kinos im Saal zur Verfügung stehen. Eine Regelung, die sich mitunter noch stärker auf die Kapazitäten auswirkte als der grundsätzliche Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht unter eine Ausnahmeregelung (aktuell gemeinsamer oder ein weiterer Hausstand bzw. Gruppen von maximal zehn Personen) fallen.