GEMA-Urteil erhöht Druck auf OpenAI
Das Landgericht München stärkt die Rechte von kulturellen Urhebern gegenüber KI-Anbietern. Bei einer Klage der GEMA bezüglich der Nutzung von Songtexten wurde den Klägern recht gegeben. OpenAI droht eine Schadenersatzzahlung.
Die GEMA hat vor dem Landgericht München I einen richtungsweisenden Erfolg gegen OpenAI erzielt. Wie die Tagesschau berichtet, entschied das Gericht, dass urheberrechtlich geschützte Liedtexte nicht ohne Lizenz zum Training künstlicher Intelligenz verwendet werden dürfen. OpenAI hatte deutsche Songtexte genutzt, um seinen Chatbot ChatGPT zu trainieren. Das Unternehmen argumentierte, es speichere keine Texte dauerhaft, sondern generiere Inhalte lediglich auf Basis statistischer Muster. Das Gericht folgte dieser Sichtweise nicht und sprach der GEMA Schadensersatz zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
