Neuorientierung für Medienfonds
Der neue Medienerlass bringt entscheidende Veränderungen für Medienfonds. Nur wenn die Gesellschafter stärker bei den Produktionen mitbestimmen, bleiben die steuerlichen Vorteile erhalten. Die erhoffte Klarheit für Produzenten, Finanzleute und Anleger brachten die neuen Bestimmungen aber nicht.
Zu viele Punkte sind noch offen: Wie wird ein entsprechender Beirat der Gesellschafter konzipiert sein, ist eine fachliche Bewertung der Anlegerentscheidungen gewährleistet? Die NRW-Staatssekretärin Miriam Meckel meint: "Ich freue mich, dass die Tür für die Fonds nicht ganz zu ist, aber es gibt natürlich noch Klärungsbedarf. Vor allem die fachliche Bewertung der Anlegerentscheidungen muss sichergestellt sein." Und die ist für viele Fondinitiatoren eben nicht sichergestellt. "In der Konstruktion ist eine strukutrelle Macke", urteilt Georgia Tornow von Film20 und spricht damit für viele. Tornow plädiert für eine Regelung, die für eine andere Art von Fondskonstruktion sorgen würde: Durch ein Bewertungswahlrecht könnte auch der Ersterwerber der Rechte für eine 100-prozentige Abschreibung optieren. Das würde den Weg für eine Sale-and-Leaseback-Regelung frei machen.