"No-Show"-Verfahren beschäftigt BGH
Mit seiner Berufung gegen das von CineStar erstrittene erstinstanzliche Urteil zur Abrechnung sogenannter "No-Shows" im Kino ist der VdF aus formalen Gründen gescheitert. Da das Oberlandesgericht Frankfurt eine Revision ausgeschlossen hat, wendet sich der VdF nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof.
Sind bezahlte, aber nicht abgeholte Tickets (sogenannte No-Shows) vom Kino mit dem Verleih abzurechnen? Neben der Frage der Verteilung des Risikos von Zahlungsausfällen ist dies ein zentraler Punkt, der weiterhin Sand im Getriebe der Verhandlungen um die Einführung des papierlosen SPIO-Tickets ist. CineStar hatte sich vor Gericht in erster Instanz mit der Auffassung durchgesetzt, dass No-Shows grundsätzlich nicht mit dem Verleih abgerechnet werden müssen.