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OLG bestätigt Urteil gegen PrimaCom

Das OLG Dresden hat ein Urteil gegen den Kabelbetreiber PrimaCom bestätigt, wonach dieser ProSieben nicht ausschließlich digital verbreiten darf, ohne eine Vereinbarung mit dem Sender getroffen zu haben.

jl31.10.2002 11:03

Das Oberlandesgericht Dresden hat ein Urteil gegen den Kabelnetzbetreiber PrimaCom bestätigt, wonach dieser ProSieben nicht ausschließlich digital verbreiten darf, ohne zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sender getroffen zu haben. Jürgen Doetz, Präsident des VPRT und Vorstandsmitglied der ProSiebenSat.1 Media AG sieht hiermit eine urheberrechtliche Grundsatzfrage geklärt. "Ich halte es unter Geschäftspartnern für selbstverständlich, dass vor Einspeisung unserer Programme Verträge zwischen uns und den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen werden", sagte er. Das Landgericht Leipzig hatte bereits im diese Position bestätigt. Mit der RTL-Senderfamilie hat PrimaCom zwischenzeitlich eine über die digitale und analoge Verbreitung erzielt.

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