FFA informiert über den neuen Gleichstellungsbonus und Anhebung der Kappungsgrenzen
Der 1. März ist Antragsschluss für die FFA-Referenzförderung 2026 für Produktion, Verleih und Kurzfilm. In diesem Zusammenhang weist die FFA nicht nur auf die mögliche Dauer der Freischaltung im Serviceportal hin, sondern vor allem auch auf jene wichtigen Richtlinienänderungen, über die THE SPOT Mitte Dezember exklusiv berichtet hatte. Noch stehen die Änderungen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den BKM.
Zäumen wir das Pferd in diesem Fall von hinten auf: Mitte Dezember hatte THE SPOT exklusiv über Reformen bei der FFA-Referenzförderung für Verleih und Produktion berichtet. Während es in ersterem Fall um den Ausgleich einer Unwucht bei der Festivalgewichtung geht, wurde im Rahmen der Referenzförderung Produktion ein gänzlich neuer Gleichstellungsbonus beschlossen. Hierzu finden sich nun auch Informationen auf der FFA-Website, die die Information von THE SPOT bestätigen:
