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Schweiz: Mehr Rundfunkgebühren für Privatsender

In der Schweiz sind zum 1. April neue Rundfunkgesetze in Kraft getreten, von denen nicht zuletzt die privaten Sender profitieren: Sie werden künftig deutlich stärker am Rundfunkgebührenaufkommen beteiligt.

eb17.04.2007 09:51

Seit Anfang April gelten in der Schweiz neue Regeln für Fernsehen und Radio. Mit dem 1. April sind das neue Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die dazugehörende Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) in Kraft getreten. Das Hauptziel des neuen Gesetzes besteht laut Medienminister Moritz Leuenberger darin, den privaten Schweizer Rundfunkveranstaltern bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und gleichzeitig die Existenz der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als starken und auf die Schweiz ausgerichteten öffentlichen Rundfunkdienst im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern. Laut dem neuen Gesetz soll die SRG weiterhin alle drei Sprachregionen gleichwertig versorgen und mit den Programmen der ausländischen Wettbewerber aus den Nachbarländern konkurrieren. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesrat im Dezember vorigen Jahres eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 2,5 Prozent beschlossen, die SRG hatte ursprünglich 6,5 Prozent gefordert. Im März legte der Bundesrat dann allerdings eine Erhöhung der Fernsehgebühr um 4,1 Prozent fest, während die Radiogebühr konstant bleibt. Diese Regelung trat ebenfalls am 1. April in Kraft. Für private Haushalte bedeutet dies, dass sie nun monatlich 38,50 Franken (23,80 Euro) für den Empfang von Radio und Fernsehen bezahlen müssen und damit knapp einen Franken mehr als bislang. Die SRG kann durch die Mehreinnahmen schrittweise kostenintensive technische Erneuerungen realisieren. So soll bis Ende dieses Jahres ein gemeinsamer HDTV-Kanal für die Verbreitung von Fernsehsendungen in allen Landessprachen angeboten werden.

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