Neuer Altersvorsorge-Tarifvertrag für Filmbranche tritt in Kraft
Ab Juli 2025 greifen neue Regeln zur Altersvorsorge für Film- und Fernsehschaffende – tariflich abgesichert. Damit zieht die Branche mit bisherigen Regelungen bei Streaming- und ÖRR-Produktionen mit.
Damian Sprenger10.06.2025 08:59
Heinrich Schafmeister, Bevollmächtigter des BFFS-Vorstands, begrüßt die kommende Altersvorsorge für Filmschaffende.Jan Düfelsiek
Ein neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft und verändert die soziale Absicherung in der Filmbranche grundlegend. Verhandelt wurde er von der Produktionsallianz, ver.di und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS). Künftig zahlen alle Filmproduktionen verpflichtend in die betriebliche Altersvorsorge der Filmschaffenden – sofern sich diese ebenfalls mit einem Eigenanteil beteiligen.
Ein neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft und verändert die soziale Absicherung in der Filmbranche grundlegend. Verhandelt wurde er von der Produktionsallianz, ver.di und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS). Künftig zahlen alle Filmproduktionen verpflichtend in die betriebliche Altersvorsorge der Filmschaffenden – sofern sich diese ebenfalls mit einem Eigenanteil beteiligen.