Verfahren gegen RTL wegen Werbung wird fortgesetzt
RTL muss sich demnächst wieder vor Gericht dafür verantworten, 1993 TV-Movies zu häufig mit Werbung unterbrochen zu haben. Ironie der Geschichte: Bis die juristischen Mühlen zu Ende gemahlen haben, könnten die Regeln für TV-Unterbrecherwerbung in Europa deutlich liberalisiert sein.
Helmut Thoma war in seiner Zeit als RTL-Chef immer für eine Finte gut. Von Oktober 1993 bis Juni 1994 fasste der gelernte Jurist knapp drei Dutzend 90-minütige Fernsehfilme zu so genannten Reihen zusammen, die unter dem Label "Gefährliche Leidenschaften", "Familienschicksale" oder "Der große TV-Roman" über den Bildschirm gingen. Diese TV-Movies ließ Thoma alle 20 Minuten für Werbung unterbrechen, wie es der Rundfunkstaatsvertrag allerdings nur bei Serien zulässt. Eigentlich handelte es sich jedoch um TV- und Kinofilme, argumentierten deshalb die Medienwächter der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM). In diesem Falle wären 45-minütige Intervalle zwischen den Werbeblöcken vorgeschrieben. Die unerlaubten Mehreinnahmen - von der NLM großzügig auf 20 Mio. Mark geschätzt - sollten bei RTL abgeschöpft werden. Doch die Medienwächter blieben zunächst juristisch stecken.