Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 9. Mai die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Andreas Schmid angeordnet.
bas17.05.2006 06:40
Andreas Schmid
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 9. Mai die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Andreas Schmid vom VIP Medienfonds angeordnet. Die von der Verteidigung vorgebrachten Beweismittel, die die Anschuldigungen gegen Andreas Schmid widerlegen sollten, hat das OLG München mit Blick auf den sonstigen Akteninhalt als nicht hinreichend belegt angesehen und erklärte laut einer Pressemitteilung der VIP-Verteidiger, dass "die endgültige Klärung der Zurechenbarkeit der Zahlungen erst aufgrund einer genauen Überprüfung jedes einzelnen Vorgangs in der Hauptverhandlung erfolgen kann".
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 9. Mai die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Andreas Schmid vom VIP Medienfonds angeordnet. Die von der Verteidigung vorgebrachten Beweismittel, die die Anschuldigungen gegen Andreas Schmid widerlegen sollten, hat das OLG München mit Blick auf den sonstigen Akteninhalt als nicht hinreichend belegt angesehen und erklärte laut einer Pressemitteilung der VIP-Verteidiger, dass "die endgültige Klärung der Zurechenbarkeit der Zahlungen erst aufgrund einer genauen Überprüfung jedes einzelnen Vorgangs in der Hauptverhandlung erfolgen kann".