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Landgericht München gibt Verbraucherzentralen im Streit mit Prime Video Recht

In dieser Woche hat das Landgericht München I ein Urteil im Fall des um Werbung angereicherten Prime-Video-Abonnement gefällt. Dabei gab das Gericht den klagenden Verbraucherzentralen Recht, dass die damalige E-Mail „irreführend” gewesen sei und Amazon nochmal nachsteuern müsse.

Michael Müller19.12.2025 08:02
Landgericht München gibt Verbraucherzentralen im Streit mit Prime Video Recht
Das Prime Video Logo Amazon

Das Landgericht München I hat in dieser Woche ein Urteil im Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) und dem Amazon-Streamingdienst Prime Video gefällt. Demnach hätte Amazon die Vertragsbedingungen bei Prime Video nicht einseitig ändern dürfen, als es um die integrierte Werbung in das normale Abo ging.

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