DLM warnt Kabelnetzbetreiber vor der Erhebung zusätzlicher Gebühren
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat sich noch einmal gegen die Ausgrenzung von TV-Programmen durch die Erhebung von Gebühren auf deren digitale Ausstrahlung ausgesprochen.
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat sich noch einmal gegen die Ausgrenzung von TV-Programmen durch die Erhebung von Gebühren auf deren digitale Ausstrahlung ausgesprochen. Damit reagierte die DLM in ihrer jüngsten Sitzung auf die Ankündigung des Kabelnetzbetreibers PrimaCom, bestimmte Programme wie ProSieben und Kabel 1 im Kabelnetz Leipzig nur noch gegen Zusatzgebühr digital zu verbreiten. Laut dem DLM-Vorsitzenden Norbert Schneider würden die Landesmedienanstalten von ihren gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen, um eine Ungleichbehandlung von Veranstaltern und Programmen zu verhindern. Anfang der Woche hatte die Sächsische Landesanstalt für Privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) PrimaCom ein Bußgeld angedroht, falls die ursprüngliche Kabelbelegung in Leipzig nicht wieder hergestellt werde .