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Doris Heinze muss nicht ins Gefängnis

Das Strafmaß gegen die wegen Bestechlichkeit, Betrugs und Untreue verurteilte ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze bleibt bei einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision wurde jetzt vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Jochen Müller02.10.2013 13:18
Doris Heinze
Doris Heinze

Die Verurteilung von Doris Heinze zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 8. Oktober 2012 eingelegte Revision "ohne weitere Begründung verworfen", wie es in einer Gerichtsmitteilung heißt.

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