Auf Jan Böhmermann kommt wegen seines Schmähgedichts über den türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan in der ZDFneo-Satiresendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März ein Strafverfahren zu. Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel heute bekannt gab, habe die Bundesregierung jetzt dem Ersuchen der türkischen Regierung entsprochen, ein Strafverfahren gegen Böhmermann auf Grundlage des Paragraf 103 StGB einzuleiten.
Auf Jan Böhmermann kommt wegen seines Schmähgedichts über den türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan in der ZDFneo-Satiresendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März ein Strafverfahren zu. Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel heute bekannt gab, habe die Bundesregierung jetzt dem Ersuchen der türkischen Regierung entsprochen, ein Strafverfahren gegen Böhmermann auf Grundlage des Paragraf 103 StGB einzuleiten.