Geplante Prosiebensat.1-Übernahme durch Springer war unbedenklich
2006 hatte die KEK gegen eine Übernahme von Prosiebensat.1 durch Springer mit dem Hinweis auf eine dann "vorherrschende Meinungsmacht" Bedenken geäußert und die BLM das Vorhaben daraufhin abgeleht. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt für rechtswidrig erklärt.