GSJP beanstandet "Oliver Geissen Show" und "taff"
Die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten (GSJP) hat in ihren Sitzungen von Juni bis August 22 Problemfälle behandelt.
Die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten (GSJP) hat in ihren Sitzungen von Juni bis August 22 Problemfälle behandelt. Beanstandet wurde u. a. ein Beitrag des Pro Sieben-Magazins "taff", in dem Hooligans unkommentiert ihre Gewalthandlungen beschreiben. Wegen eines Verstoßes gegen die Jugendschutzbestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags wurden der zuständigen Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) rechtsaufsichtliche Maßnahmen empfohlen. Als Grenzfall bewertete die GSJP dagegen die RTL-Talkshow "Oliver Geissen - Nimm ab, oder ich verlasse Dich", in der "auf Bildebene eine massive Abwertung dicker Menschen inszeniert wurde". Da RTL sich bereit erklärt hatte, die Sendung nicht mehr auszustrahlen, wurde der zuständigen NLM empfohlen, keine weiteren aufsichtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus beanstandete die GSJP insgesamt sieben RTL 2-Erotikfilme, die gegen das Pornographieverbot des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen hatten.