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Heinze-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Am 8. Oktober war die ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Jochen Müller17.10.2012 07:32
Muss Doris J. Heinze doch noch ins Gefängnis?
Muss Doris J. Heinze doch noch ins Gefängnis?

Muss die ehemalige Fernsehfilmchefin des NDR, Doris J. Heinze, doch noch ins Gefängnis? Diese Frage wird nun der Bundesgerichtshof klären, nachdem die Staatsanwaltschaft jetzt gegen das am 8. Oktober vom Landgericht Hamburg gefällt Urteil Revision eingelegt hat. Wie Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers gegenüber der Nachrichtenagentur dapd erklärte, war das Gericht vor gut einer Woche mit der zur Bewährung ausgesetzten Strafe von einem...

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