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Pilotabkommen zu gemeinsamen Vergütungsregeln

Prosiebensat.1 hat gemeinsam mit Regie- und Schauspielerverband neue Vergütungsregelungen vereinbart. Für Honorare und Gagen gelten ab sofort Untergrenzen. Für Quotenhits gibt es außerdem Nachschlag. Rückwirkend schüttet Prosiebensat.1 einen niedrigen zweistelligen Mio.-Euro-Betrag aus.

ak29.07.2013 13:58
Mitwirkende Schauspieler und Regisseure vergangener Sat.1-Serien wie "Der Bulle von Tölz", "Kommissar Rex" und "Für alle Fälle Stefanie" werden von Prosiebensat.1 am Erfolg der Produktion nachträglich beteiligt
Mitwirkende Schauspieler und Regisseure vergangener Sat.1-Serien wie "Der Bulle von Tölz", "Kommissar Rex" und "Für alle Fälle Stefanie" werden von Prosiebensat.1 am Erfolg der Produktion nachträglich beteiligt

Geht es um das Urhebervertragsrecht, spricht der Schauspieler und BFFS-Verbandschef Heinrich Schafmeister gern von einem "Knäckebrot-Thema": trocken und wenig herzhaft. Doch das spröde Paragrafenwerk war Anstoß für einen wegweisenden Deal, der für Regisseure und Schauspieler bares Geld wert ist: Regieverband BVR und die Interessen-vertretung der Schauspieler BFFS haben gemeinsam mit ProSiebenSat.1 festgelegt, was Regisseure und Schauspieler künftig mindestens verdienen. Für besonders erfolgreiche Produktionen erhalten Kreative von dem TV-Konzern einen finanziellen Nachschlag. Die "gemeinsamen Vergütungsregeln", die während des Filmfest München unterzeichnet wurden und seit 1. Juli gelten, dürfen ohne Übertreibung als historischer Meilenstein bezeichnet werden.

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