Seit über zehn Jahren streitet Kameramann Jost Vacano vor Gericht um eine Beteiligung am Welterfolg von "Das Boot". Jetzt ist am 2. Juni ein entscheidendes Urteil gefallen. Wie reagieren die Beteiligten? Und was sagt die Branche?
ak10.06.2016 06:20
Im juristischen Tauziehen um eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von "Das Boot" ist jetzt ein entscheidendes Urteil gefällt wordenARD Degeto
Am 2. Juni hat das Landgericht München I entschieden, dass Bavaria Film, WDR und Eurovideo Kameramann Jost Vacano nachträglich am wirtschaftlichen Erfolg von "Das Boot" beteiligen müssen, ihm steht eine Nachzahlung von rund 475.000 Euro zu. Außerdem wird der Filmemacher an künftigen Einnahmen, etwa DVD-Verkäufen, mit 2,25 Prozent (netto) beteiligt und erhält bei TV-Ausstrahlungen ein Wiederholungshonorar.
Am 2. Juni hat das Landgericht München I entschieden, dass Bavaria Film, WDR und Eurovideo Kameramann Jost Vacano nachträglich am wirtschaftlichen Erfolg von "Das Boot" beteiligen müssen, ihm steht eine Nachzahlung von rund 475.000 Euro zu. Außerdem wird der Filmemacher an künftigen Einnahmen, etwa DVD-Verkäufen, mit 2,25 Prozent (netto) beteiligt und erhält bei TV-Ausstrahlungen ein Wiederholungshonorar.