Buchclub-Urteil: Kläger blitzen mit Schadensersatzforderung ab
Das Landgericht Düsseldorf hat am Dienstag ihr Urteil im Buchclub-Streit gefällt. Für die gegen die Schließung des Club Bertelsmann klagenden Buchhändler, die lange Jahre Club-Mitglieder angeworben und dann an die Bertelsmann-Tochter gegen Provision "verpachtet" haben, sprang jedoch nur ein Teilerfolg heraus.
Das Landgericht Düsseldorf hat am Dienstag ihr Urteil im Buchclub-Streit gefällt. Demnach ist die Kündigung der Pachtverträge zum Jahresende 2015 seitens Bertelsmann unwirksam, weil es an einem Kündigungsgrund fehle. Hintergrund des Streits ist ein besonderes Vertriebskonstrukt: Stellvertretend für 244 Buchclubpartner, die lange Jahre Club-Mitglieder angeworben und dann an die Gütersloher gegen Provision "verpachtet" haben, hatten drei Buchhändler Klage gegen die Kündigung ihrer Verträge eingere...