Verkauf
RapidShare setzt sich in den USA gegen Erotikanbieter durch
Ein US-Bezirksgericht hat am 18. Mai einen Antrag des Erotikanbieters Perfect 10 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen RapidShare abgelehnt. RapidShare als Filehoster könnten dem Gericht zufolge keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
mha20.05.2010 09:53
Der District Court of the Southern District of California hat am 18. Mai einen Antrag des Erotikanbieters Perfect 10 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die RapidShare AG abgelehnt. RapidShare als Filehoster könnten dem US-Bezirksgericht zufolge keine Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, teilt das Schweizer Unternehmen mit. Die Entscheidung wird unter dem Aktenzeichen 09-CV-2596H (WMC) geführt. Perfect 10 hatte seine Klage mit dem Vorwurf begründet, ...