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Verleih

BGH: Pornografische Filme in Automaten nicht strafbar

Der Bundesgerichtshof hat in einem am 22. Mai ergangenen Urteil die Strafbarkeit der Vermietung pornografischer Videofilme in Verleihautomaten unter bestimmten Voraussetzungen verneint.

jr22.05.2003 15:27

Zur Rechtssicherheit von Automatenbetrieben hat der Bundesgerichtshof am 22. Mai ein wegweisendes Urteil gefällt: In einer Pressemitteilung teilte der BGH mit, dass die Vermietung pornografischer Filme auf Grundlage von § 184 des Strafgesetzbuches nicht strafbar ist. Da in Ladengeschäften, die für Minderjährige nicht zugänglich sind, das Anbieten pornografischer Bildträger erlaubt ist, prüfte das Gericht, ob es sich in dem zu behandelnden Fall um ein Ladengeschäft handelt. Nach Auffassung des BGH setze der Begriff des "Ladengeschäfts" nicht zwingend die Anwesenheit von Personal voraus, "wenn durch technische Sicherungsmaßnahmen eine qualitativ vergleichbare effektive Jugendschutz- und Alterskontrolle zuverlässig gewährleistet sei". Die Vorstellung, dass ausschließlich die Anwesenheit von Personal den Jugendschutz gewährleisten könne, entspreche nicht mehr den heutigen technischen Möglichkeiten.

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