BGH-Urteil: Pornoverleih nicht strafbar
Der Bundesgerichtshof hat die Strafbarkeit der Vermietung pornografischer Videofilme in Verleihautomaten unter konkreten Voraussetzungen verneint. Das Urteil könnte den Durchbruch für Automatenbetriebe bedeuten.
Sogar der "Bild"-Zeitung war der Vorgang eine Notiz wert: Die Überschrift "Porno-Automaten erlaubt" traf zwar nur vage den Sachverhalt, doch der Bedeutung des Themas war man sich offensichtlich bewusst. Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) einen konkreten Fall aus dem Raum Stuttgart zu verhandeln hatte, strahlt das am 22. Mai gefällte Urteil (AZ: 1 StR 70/03) aufgrund seiner Nichtanfechtbarkeit und seiner Bindungswirkung für parallel laufende oder künftige Verfahren auf die gesamte Bundesrepublik aus. In einer Revisionsverhandlung kam der BGH-Senat zu demselben Urteil wie zuvor das Landgericht Stuttgart (LG), das örtliche Betreiber von dem Vorwurf, auf unzulässige Weise pornografische Schriften zu verbreiten, freigesprochen hatte.