Blockbuster schließt Gang zum Insolvenzgericht nicht mehr aus
Die seit Jahren schuldengeplagte Videothekenkette Blockbuster hat erstmals eingeräumt, unter Umständen Gläubigerschutz nach Kapitel 11 beantragen zu müssen.
mha17.03.2010 11:33
Es wird eng für Blockbuster
Während in den letzten Monaten wiederholt Gerüchte aufkamen, die einst marktbeherrschende, aber seit Jahren schuldengeplagte Videothekenkette Blockbuster werde in naher Zukunft Gläubigerschutz nach Kapitel 11 beantragen, hat das US-Unternehmen nun erstmals selbst einen Gang zum Insolvenzgericht nicht mehr ausgeschlossen. Wie Blockbuster am 16. März in einem Geschäftsbericht an die US-Börsenaufsicht schreibt, könne das Unternehmen nicht garantieren, dass der künftige Cash Flow der Schuldenlast un...
Während in den letzten Monaten wiederholt Gerüchte aufkamen, die einst marktbeherrschende, aber seit Jahren schuldengeplagte Videothekenkette Blockbuster werde in naher Zukunft Gläubigerschutz nach Kapitel 11 beantragen, hat das US-Unternehmen nun erstmals selbst einen Gang zum Insolvenzgericht nicht mehr ausgeschlossen. Wie Blockbuster am 16. März in einem Geschäftsbericht an die US-Börsenaufsicht schreibt, könne das Unternehmen nicht garantieren, dass der künftige Cash Flow der Schuldenlast un...