Gastkommentar: Rechtliche Unklarheiten bei Video on Demand
Ein aktuelles Urteil zur Vergabepraxis von Video-on-Demand-(VoD)-Rechten wirft neue Fragen auf. Urheberrechtsexperte und Rechtsanwalt Dr. Pietro Graf Fringuelli stellt den Sachverhalt vor.
Der künftige Erfolg von VoD wird auch von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen abhängen - und in diesem Bereich herrscht erneut Unsicherheit: Zwar entschied das Oberlandesgericht München 1998, dass das herkömmliche "Videogrammrecht" in Filmlizenzverträgen auch die Verbreitung durch VoD umfasse. Doch nach einer später ergangenen EU-Richtlinie gilt VoD als neuartige Form der Verwertung geistigen Eigentums, ein neues Verwertungsrecht entstand:das "right of making available". Der deutsche Gesetzgeber setzte dies in § 19a UrhG unter der Bezeichnung "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" um.