IVD zwingt eBay in die Knie
Das Internetauktionshaus eBay muss künftig seine Anstrengungen für den Jugendschutz verbessern. Das verlangt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Für den IVD ist dies mehr als nur ein Achtungserfolg.
Alle Verfahren der Vorgängerinstanzen hatte der IVD recht sang- und klanglos verloren. Im Jahr 2000 hatte der Verband eBay erstmals darauf hingewiesen, dass auf der Plattform des Internetauktionshauses gewaltverherrlichende Medien vertrieben werden. Seit Juli 2001 bemühte sich der IVD um eine Klärung vor Gericht. Als dann im Februar 2004 das Oberlandesgericht Brandenburg ein Urteil erließ, wonach eBay für die auf seiner Plattform angebotenen Artikel nicht haftbar gemacht werden kann, schien der IVD fast keine Chance mehr zu haben.