Klenk akzeptiert Limburger Urteil
Mit der Verurteilung Wolfgang Klenks zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe endete am 17. Dezember nach 39 Verhandlungstagen das Verfahren im Limburger "Ohrenattentatsprozess".
Das Limburger Landgericht sah es in seinem als erwiesen an, dass sich Wolfgang Klenk, Gesellschafter des Deutschen Video Rings, der Anstiftung zur gefährlichen und besonders schweren Körperverletzung schuldig gemacht hat, und verurteilte Klenk zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Mit dem Strafmaß bleib das Gericht leicht unter den Forderungen der Anklagevertretung, die sieben Jahre Gefängnis gefordert hatte. Den mehrfachen Beteuerungen Klenks, dass das Abschneiden der Ohren des ehemaligen Kooperationspartners Detlef Kaiser nicht geplant gewesen sei, folgte das Gericht nicht. Mitarbeiter Klenks hätten sich immer an seine Vorgaben gehalten, sodass die Bestrafungsaktion nicht ungeplant aus dem Ruder gelaufen sei. Der angeklagte Silvio Meinel, der das Abschneiden der Ohren gestanden hatte, erhielt mit sieben Jahren und zwei Monaten die höchste Haftstrafe aller Angeklagten. Klenks Anwälte kündigten nach der Urteilsbekanntgabe an, das Strafmaß nicht anfechten zu wollen. Das Gericht habe allerdings nicht berücksichtigt, dass ihr Mandant nicht vorbestraft gewesen sei. Der Prozess, der seit Beginn am 24. Januar ständig unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen stattfand, endete nach 39 Verhandlungstagen.