Anzeige
Verleih

Neuer Aushang für Jugendschutzgesetz

Der IVD macht darauf aufmerksam, dass Videotheken, die alkoholische Getränke anbieten, eine neue Fassung des Jugendschutzgesetzes aushängen sollten.

jr10.01.2006 16:00

In vielen Videotheken werden alkoholische Getränke zum Verkauf angeboten. Der IVD weist daher darauf hin, dass in den Geschäften eine neue Fassung des Jugendschutzgesetzes ausgehangen werden sollte. In dem IVD-Jugendschutzgesetzaushang findet sich die Neufassung von Paragraf neun, der die Abgabe von Alkoholika regelt. Händler können die neue Fassung unter www.ivd-online.de als PDF abrufen.

Anzeige