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Paragraf 131 StGB in der Diskussion

Das Thema Jugendschutz wird die Videobranche noch einige Zeit in Atem halten: Nach dem Jugendschutzgesetz sollen jetzt auch jugendschutzrelevante Paragrafen des Strafgesetzbuchs geändert werden.

jr26.07.2002 09:19

In die Debatte über eine zeitgemäße Jugendschutzgesetzgebung hat sich jetzt auch das Bundesjustizministerium eingeschaltet. Konkret geht es um die Änderung strafrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Paragrafen 131 des Strafgesetzbuchs (StGB), der die Verbreitung gewaltverherrlichender Medien sanktioniert. So liegt ein vom Bundesjustizministerium erarbeiteter Diskussionsentwurf vor, der im Wesentlichen "die Verbesserung der Bekämpfung von Gewaltdarstellungen" zum Ziel hat. Begründet wird die Neuregelung mit den Ereignissen von Erfurt: "In der Vorgeschichte dieser und vergleichbarer Verbrechen findet sich ein übermäßiger Konsum gewaltverherrlichender Videofilme und Computerspiele. Dies lässt auf ein gewisses Gefährdungspotenzial medialer Gewaltdarstellungen schließen."

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