Rainer Kolb bekräftigt Position
Vidirent-Chef Rainer Kolb hat in einer weiteren Stellungnahme erklärt, dass das Automatenurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bis auf Weiteres Rechtskraft besitzt.
In der Beurteilung des Urteils vom Verwaltungsgericht (VG) vom 18. Mai zur Sonntagsöffnung von Automatenläden gehen die Meinungen weiterhin auseinander, nachdem der BHD am 9. August mitgeteilt hatte, dass das Urteil derzeit keine Rechtskraft besitzt. Laut Vidirent-Geschäftsführer Rainer Kolb sei ihm die Auskunft erteilt worden, dass das Urteil "lediglich noch keinen Rechtskraftvermerk in der Akte" erhalten habe. "Wir haben daher unsere Anwälte gebeten, in dieser Woche die widersprüchlichen Aussagen einvernehmlich beim VG Stuttgart aufzuklären und werden dann erneut darüber berichten." In den von Kolb initiierten Abmahnschreiben an Automatenbetreiber sei der Fristablauf auf den 11. August festgelegt worden.