Videostore: Rückgaberecht für Automaten
Mit einer ungewöhnlichen Garantieleistung will Automatenvertreiber Videostore KG den Absatz seiner Geräte fördern: Das Unternehmen gewährt Käufern ein Rückgaberecht, sollte der Betrieb rechtlich untersagt werden.
An Gerichten vergeht hierzulande derzeit kaum eine Woche, in der nicht über die rechtliche Zulässigkeit von Videoverleihautomaten entschieden wird. Das aus der Sicht von potenziellen Automaten-Käufern Verwirrende daran ist, dass bisher keine einheitliche Rechtsprechung erfolgt ist. Während Verwaltungsrichterin X erklärt, dass das wirtschaftliche Interesse eines Automatenbetreibers höher zu bewerten sei als das öffentliche Interesse am Jugendschutz, will andernorts Amtsrichter Z davon nichts wissen und droht bei Weiterbetrieb mit empfindlichen Geldbußen.