500 Videos auf einen Schlag
In Deutschland sind sie verboten, in Österreich könnten sie demnächst für die Videotheken eine ernstzunehmende Konkurrenz darstellen: die Videoverleihautomaten. Die Zahl der aufgestellten "Cinebanken" ist derzeit zwar noch relativ gering, doch das Geschäft mit den Automaten scheint sich zu lohnen.
Auch in Deutschland hatten Mitte bis Ende der 80er zahlreiche Händler und Hersteller versucht, Profit aus dem neuen Modell zu schlagen. Nur wenige Jahre später jedoch wurde dem Verleih von Videos via Automaten die Rechtsgrundlage endgültig entzogen. Nach dem am 1. Juli 1990 in Kraft getretenen Dritten Rechtsbereinigungsgesetz ist es verboten, "bespielte Bildträger" in Automaten anzubieten. Ein ähnliches Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit galt zwar schon seit 1. April '85 ("In der Öffentlichkeit dürfen bespielte Ton- und Bildträger nicht über Automaten vertrieben werden"), da jedoch eine Verfassungsbeschwerde der Dortmunder Firma "Plus Video" den Kontrollausschuß des Bundesverfassungsgerichts positiv passiert hatte, war die rechtliche Situation lange Zeit unklar.