Alterskontrolle per EDV
Gewährleisten EDV-Programme für Videotheken, dass FSK-18-Titel nicht in Kinderhände geraten? Vor dem Hintergrund der Bundesrat-Forderung nach einem Vermietverbot fragte VW bei EDV-Softwareanbietern nach.
Die Bundesrat-Empfehlung, den Verleih jugendgefährdender Filme per Gesetz verbieten zu lassen, bringt echte oder vermeintliche Probleme an den Tag, an die man vor einigen Wochen noch nicht gedacht hätte. Der simplen Tatsache, dass Titel mit FSK 18 nicht an Kinder und Jugendliche verliehen werden dürfen, tragen auch die Softwareprogramme für Videotheken Rechnung. In der Praxis bedeutet das, dass die EDV das Alter des Kunden und die jeweilige Altersfreigabe eines Films abgleicht. Angeblich sollen aber einzelne Videothekare diese Funktion gezielt umgehen.