Anzeige
Video

Contra Automaten

Das baden-württembergische Innenministerium weist in einem Schreiben vom 11. Juni darauf hin, dass der Verleih von Videos über Automaten nicht zulässig sei.

jr11.06.2001 10:00

Das baden-württembergische Innenministerium weist in einem Schreiben vom 11. Juni darauf hin, dass der Verleih von Videos über Automaten nicht zulässig sei. Da in Baden-Württemberg nach derzeitiger Erkenntnis in einigen Städten Automaten betrieben würden, habe man veranlasst, "die betroffenen Ortspolizeibehörden sowie die zuständigen Polizeidienststellen jener Städte nochmals ausdrücklich anzuweisen, für die alsbaldige Einstellung dieser Vertriebsform Sorge zu tragen und damit die geltende Rechtslage durchzusetzen". Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe laut Rainer Ordegel, IVD, ein Revisionsverfahren gegen zwei Karlsruher Automatenbetreiber beantragt. Das erste Verfahren war vor einigen Wochen eingestellt worden. Jetzt soll es zu einer weiteren Verhandlung vor dem Landgericht kommen.

Anzeige