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Einstweilige Verfügung wegen DVD-Werbung

Wieder einmal erhitzt ein besonderes DVD-Angebot die Gemüter. Auf Betreiben des Großhändlers MFP hat das Landgericht Hamburg Media Markt per Einstweiliger Verfügung verboten, die so genannte "Blockbuster-Box" weiter zu verkaufen und zu bewerben.

mha24.04.2003 12:45
Frank Pagenkämper, MFP
Frank Pagenkämper, MFP

Der Oeldener Großhändler MFP sieht das am 10. April 2003 via "Bild"-Zeitung beworbene Angebot als "unfairen Wettbewerb" an. Die "Blockbuster-Box" ist ein Heimkinoset, bestehend aus einem Yukai DVD-Receiver, den entsprechenden Lautsprechern "und dazu 100 Top-DVDs (FSK 16)". Laut MFP-Anwalt Dr. Mario Krogmann ist die Anzeige wettbewerbswidrig, da Media Markt verschiedenartige Waren miteinander kopple und "einen in seiner Zusammensetzung nicht nachzuvollziehenden Gesamtpreis" nenne. Zudem suggeriere die Anzeige dem Verbraucher, es gebe ein Heimkinoset für 399 Euro und er erhalte "100 DVDs gratis dazu".

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