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Media-Markt-Urteil lässt weiter auf sich warten

Im Verfahren der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Media Saturn Holding und die Media Markt Systemzentrale wurde ein Beweisbeschluss verkündet.

tn08.05.2007 15:22

Am 8. Mai wurde vor dem Landgericht Ingolstadt nicht, wie zuvor auf der Homepage des Verbraucherzentrale Bundesverband angekündigt, ein Urteil im Verfahren wegen Lockvogelangeboten bei Media Markt gesprochen. Es wurde lediglich ein Beweisbeschluss verkündet. Die Beweisaufnahme mit Anhörung von Zeugen ist laut einer Pressemitteilung des Landgerichts Ingolstadt für den 24. Juli und den 4. September 2007 anberaumt.

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