Powerseller müssen vollen Namen nennen
Gewerbliche Händler, die die Auktionsplattform eBay nutzen, müssen dort ihren vollständigen Namen angeben. Dies hat das Berliner Kammergericht geurteilt.
Das Berliner Kammergericht hat in zweiter Instanz entschieden, dass Powerseller auf eBay dort ihren vollständigen Namen angeben müssen. Dies berichtet die Berliner Kanzlei Härting. Dem Urteil zufolge sei schon das Fortlassen des Vornamens wettbewerbswidrig. In dem Verfahren ging es um eine eBay-Händlerin, die zwar mit ihrem Nachnamen und ihrer vollständigen Anschrift auftrat, aber ihren Vornamen nicht nannte. Eine Konkurrentin beantragte daraufhin gegen die Händlerin eine einstweilige Verfügung - und bekam recht. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Vorname zur "ladungsfähigen Anschrift" der Händlerin gehöre. Wisse der Verbraucher den Vornamen nicht, so könne er nicht sicher sein, dass er gegen die Händlerin notfalls eine rechtliche Handhabe hat.