Sonntagsöffnung: Rückschritt in Berlin
Nachdem der neue Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres, Rüdiger Jakesch, in Sachen Sonntagsöffnung dem IVD einen harschen Brief ins Haus geschickt hat, scheint eine rechtliche Durchsetzung der Sonntagsöffnung in weite Ferne gerückt zu sein.
Berlin galt lange Zeit als regionaler Hoffnungsschimmer für die Sonntagsöffnung. Sollte die Sachlage in der Bundeshauptstadt erst einmal zugunsten der Videotheken entschieden sein, so die Strategie des IVD, wäre es nur eine Frage der Zeit, bis andere Bundesländer nachziehen würden. Dieses strategische Konzept scheint fürs Erste hinfällig zu sein. Rüdiger Jakesch, neu im Amt als Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres, erklärte in einem an den IVD gerichteten Schreiben, dass eine Legalisierung der Sonn- und Feiertagsöffnung in Berlin aus verfassungsrechtlichen Gründen derzeit keine Aussicht auf Erfolg habe. Daher sei es nicht akzeptabel, wenn Videotheken weiterhin gegen geltendes Recht verstießen. Auch angesichts der eingeleiteten Bußgeldverfahren sei es nicht hinzunehmen, dass Videotheken an Sonn- und Feiertagen ihre Geschäfte öffneten.