BLM präsentiert Gutachten zum Pornografieverbot
Wo hört Erotik auf und wo fängt Pornografie an? Diese Frage entscheidet für Fernsehsender die Grenze des Erlaubten und Vermarktbaren. Seit Jahren wird um den Verlauf dieser Grenze gestritten. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) stellte jetzt ein Rechtsgutachten zum Thema "Rundfunk und Pornografieverbot" vor.
Die Studie von Professor Hans-Jörg Albrecht, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches Strafrecht in Freiburg, zeigt das Pornografieverbot im Rundfunk im europäischen Vergleich. Albrecht: "Die europäischen Regeln decken sich im Wesentlichen mit der deutschen Rechtslage." Das bedeutet den Schutz von Jugendlichen, Schutz der Erwachsenen vor ungewollter Konfrontation mit Pornografie und die Achtung der Menschenwürde. In Deutschland ist das Pornografieverbot in Paragraf 184 des Strafgesetzbuchs verankert. Ungeklärt sei, wie Albrecht ausführt, ob eine Verschlüsselung des Programms den Jugendschutz gewährleiste. Hier sei der Gesetzgeber aufgerufen, eine Entscheidung zu treffen. Grundsätzlich gelte: "Das Verbot von Pornografie im Rundfunk bezieht nach wie vor auch Pay-TV und Pay-Per-View-Angebote mit ein."